Steuervorauszahlungen automatisieren – seit Juli 2019 möglich
Seit Juli 2019 gibt es die Möglichkeit, die vierteljährlichen Einkommensteuer-Vorauszahlungen mittels SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) automatisch vom Bankkonto abbuchen zu lassen. Steuerpflichtige müssen sich somit nicht mehr um fristgerechte Bezahlung der quartalsmäßigen Teilbeträge kümmern und vermeiden überdies noch die Gefahr möglicher Säumniszuschläge aufgrund verspäteter Bezahlung.
Wie funktioniert diese Automatisierung?
Wie bei jedem SEPA-Lastschriftmandat erforderlich, ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung an das Finanzamt notwendig. Dieses kann mittels Formular unter folgendem LINK von der Seite des Finanzministeriums, aber auch über FinanzOnline durchgeführt werden.
Wurde dies erfolgreich durchgeführt, erhalten Steuerpflichtige einige Tage vor dem jeweiligen Einziehungsdatum (=Fälligkeit der Vorauszahlung) eine Information über die bevorstehende Abbuchung des Vorauszahlungsbetrages.
Bitte beachten Sie: Sollte diese Ankündigung bis zum Fälligkeitsdatum der Vorauszahlung (15.2., 15.5, 15.8. und 15.11.) nicht eingelangt sein, muss die Einkommensteuervorauszahlung manuell erfolgen! Dafür kann es mehrere Gründe geben. Verfügt das Konto nicht über die ausreichende Deckung oder hat sich die Bankverbindung geändert, kann es schnell zu solchen Problemen kommen. In diesem Fall wird der Betrag nicht eingezogen und muss händisch an das Finanzamt überwiesen werden. Bitte achten Sie auf mögliche Säumnisfolgen bei verspäteter Zahlung!
Wie bei allen SEPA-Lastschriftmandaten ist ein jederzeitiger Widerruf möglich.