Schätzung wegen Nichtabgabe der Steuererklärung
Die Steuererklärung
In Österreich muss jeder selbstständig Erwerbstätige einmal im Jahr seine Steuererklärung erstellen und diese bei seinem zuständigen Finanzamt einreichen. Mithilfe der Steuerklärung errechnet das Finanzamt die Höhe der Steuern. Anschließend bekommt man den Steuerbescheid, der die Höhe der zu zahlenden Steuer festlegt. Die Zustellung kann entweder elektronisch über die Finanz Online Nachrichten oder per Post erfolgen. Gegen diesen Bescheid kann in der Regel innerhalb eines Monats Beschwerde eingelegt werden. Diese Frist kann in Einzelfällen auch länger oder kürzer sein. Deshalb muss man die Rechtsmittelbelehrung beachten, die man immer auf dem jeweiligen Bescheid findet. Man wird im Bescheid auch informiert, bis wann die jeweilige Steuer an das Finanzamt abzuführen ist.
Wenn der Bescheid korrekt ist, bezahlt man anschließend die Steuer und die Sache ist bis zum nächsten Jahr für einen erledigt.
Was passiert, wenn Sie keine Steuererklärung abgeben?
Wenn man keine Steuererklärung abgibt, um so dem Steuern zahlen zu entgehen, handelt man sich damit große Probleme ein. Denn das Finanzamt sieht es nicht gerne, wenn man die Einkommensteuererklärung nicht fristgerecht einreicht.
Erst einmal wird man ein Erinnerungsschreiben des Finanzamtes erhalten. Hier wird eine Nachfrist gesetzt und es wird mit einer Zwangsstrafe gedroht, falls man auf dieses Schreiben nicht reagiert. Es wird dadurch die Mitwirkungspflicht bei der Abgabenerhebung verletzt. Das ist auch dann der Fall, wenn man auf ein etwaiges Ergänzungsersuchen nicht antworten. In einem solchen gibt es meist Fragen zur Steuererklärung oder auch die Anforderung bestimmter Belege oder Unterlagen. Man findet hier in der Regel auch die Kontaktdaten des zuständigen Sachbearbeiters. Ignoriert man auch dieses Schreiben, wird auch hier die Mitwirkungspflicht verletzt.
Das Finanzamt schätzt die Steuer
Das kann schlimme Folgen haben. Sollte man keine Steuererklärung abgeben, dann bleibt dem Finanzamt nichts anderes übrig, als das Einkommen zu schätzen. In diesem Falle bestimmt das Finanzamt, wie hoch das Einkommen war und stellt darüber einen Bescheid aus. Das Finanzamt schätzt immer zu seinen Gunsten. Bei solch einem Schätzungsverfahren werden verschiedene Methoden angewandt, die dabei helfen, die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse zu bestimmen.
Wenn man schon geschätzt wurde, ist meist noch nicht alles verloren. Hier hilft Ihr Steuerberater. Er wird innerhalb der Rechtsmittelfrist die Schätzung mittels Beschwerde bekämpfen und wird die Steuererklärung korrekt erstellen. Wenn man die Schätzung anerkennt, signalisiert man dem Finanzamt, dass deren Schätzung offenbar zu niedrig ausgefallen ist und man so weniger Steuern bezahlt hat, als man eigentlich müsste. Das wird in Zukunft wesentlich höhere Steuern zu Folge haben!