Registrierung der wirtschaftlichen Eigentümer – Frist verlängert!
Aufgrund der Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie ist in Österreich das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) in Kraft getreten, wonach für bestimmte inländische Rechtsträger deren „wirtschaftliche Eigentümer“ bis spätestens 1.6.2018 zur Eintragung in ein neues Register zu melden sind. Diese Frist wurde nun aufgrund technischer Probleme der Registerbehörde (BMF) auf den 16. August 2018 verschoben! Zwangsstrafen für nicht durchgeführte Meldungen werden daher erst ab diesem Datum verhängt.
Wirtschaftliche Eigentümer sind natürliche Personen, welche an den meldepflichtigen Gesellschaften und sonstigen Rechtsträgern (Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine und Privatstiftungen) entweder auf bestimmte Weise beteiligt sind oder die Kontrolle ausüben. Die korrekte Identifizierung der meldepflichtigen Personen kann im Einzelfall, insbesondere bei komplexeren Beteiligungsstrukturen, durchaus schwierig sein. Verletzungen dieser neuen gesetzlichen Meldeverpflichtungen werden als Finanzvergehen mit Geldstrafen von bis zu 200.000 EUR (!) geahndet.
Wir unterstützen Sie gerne bei der korrekten und fristgerechten Erfüllung Ihrer Meldeverpflichtungen, und zwar insbesondere bei der
- Ermittlung der „richtigen“ wirtschaftlichen Eigentümer,
- optimalen Gestaltung des elektronischen Meldeprozesses oder
- konkreten Durchführung der notwendigen Meldungen.