Jahresbeleg 2023 – Frist: 15.02.2024!
Der Monatsabschlussbeleg vom Dezember 2023 (=Jahresbeleg) muss bis spätestens 15.02.2024 elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Es ist darauf zu achten, dass der QR-Code angedruckt und gut lesbar ist. Zur verpflichtenden Überprüfung des Manipulationsschutzes der Registrierkasse muss dieser Beleg elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Dies kann einerseits mittels BMF-Beleg-Check App über das Smartphone oder automatisch durch die Registrierkasse erfolgen.
Der Monatsbeleg Dezember (=Jahresbeleg) muss nach der elektronischen Übermittlung sieben Jahre aufbewahrt werden! Da die Kassenbelege meist auf Thermopapier gedruckt werden, empfehlen wir diesen Beleg auf Normalpapier zu kopieren, um die Lesbarkeit zu gewähren!
Gerne übernehmen wir die Übermittlung des Jahresbeleges an die Finanzverwaltung für Sie!