Immobilien-GmbH
Häufig stellen sich Kapitalanleger, die beabsichtigen, in Anlegerwohnungen zu investieren oder die bereits über ein Immobilien-Portfolio verfügen, die Frage, ob es steuerlich effizienter ist Immobilien privat zu kaufen oder für diesen Zweck eine Immobiliengesellschaft zu gründen.
Um diese Frage zu beantworten, sollte vorher geklärt werden, welche Ziele mit den Immobilien-Investments verfolgt werden. Möchte der Investor eine einzelne Wohnung zum Eigenbedarf erwerben oder möchte er zwei bis drei Anlegerwohnungen zur Altersvorsorge kaufen? In diesen Fällen würde sich eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) kaum rechnen. Die Gründungskosten sowie die laufenden Fixkosten (z.B. Buchhaltung, Jahresabschluss, Veröffentlichungskosten, Mindestkörperschaftsteuer, …) würden nicht dafürsprechen.
Möchte der Investor jedoch über einen längeren Zeithorizont nachhaltig in Immobilien investieren und sich ein Portfolio von mehr als ca. 5 Einheiten aufbauen, kann eine GmbH eine Vielzahl von Vorteilen bieten.
Die Besteuerung von Immobilien in einer GmbH ist größtenteils anders geregelt, als bei Liegenschaften im Privatvermögen. Wird der Immobilienbestand in einer GmbH gehalten, so stellen die Mieteinnahmen sowie Einkünfte aus der Veräußerung von Immobilien Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar. Diese unterliegen der Körperschaftsteuer (KöSt) in Höhe von 25%.
Bei Immobilien im Privatbesitz unterscheidet man zwischen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die dem progressiven Einkommensteuertarif (0 % – 55 %) unterliegen, sowie Einkünfte aus privater Grundstücksveräußerung, die der Immobilienertragsteuer in Höhe von 30 % unterliegt.
Hat man zusätzlich zu seinen Immobilienerträgen noch andere einkommensteuerpflichtige Einkünfte, beispielsweise weil man hauptberuflich einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgeht, fallen die zusätzlichen Mieteinkünfte rasch in eine höhere Steuerprogressionsstufe. Dies kann zu einem Grenzsteuersatz von bis zu 55 % führen.
Bei der GmbH hingegen, beträgt der Körperschaftsteuersatz pauschal 25 %. Bei Gewinnentnahmen aus der GmbH fallen jedoch zusätzlich 27,5% Kapitalertragsteuer (KESt) an.
Solange man aus der Betriebsvermögen GmbH keine Gewinne ausschüttet, sondern die durch die Immobilien erwirtschafteten Erträge reinvestiert, bleibt es bei einer Besteuerung von 25%. Bei der privaten Vermietung und Verpachtung werden Gewinne sofort besteuert, unabhängig davon, ob der Investor die Überschüsse privat entnimmt oder auf dem Konto für künftige Investitionen stehen lässt.
Ein weiterer steuerlicher Vorteil einer GmbH zeigt sich bei der Verlustverrechnung. Bei Immobilien im Privatvermögen ist nur die sofortige Verrechnung mit anderen positiven Einkünften möglich. Zudem ist hier, anders als bei einer GmbH, kein Verlustvortrag möglich.
Doch eine GmbH bietet nicht nur steuerliche Vorteile. Will sich der Investor von seinem gesamten Immobilienbestand trennen, so kann er die Gesellschaft verkaufen und muss daher nicht jede Immobilie einzeln abstoßen.