Registrierkasse – was gehört noch bis zum 1.4.2017 erledigt?
Ab 1.4.2017 muss jede Registrierkasse mit einer technischen Sicherheitseinrichtung zum Manipulationsschutz ausgestattet sein. Der technische Manipulationsschutz ist am Kassenbeleg als QR-Code erkennbar. Der QR-Code beinhaltet einen Signaturwert, der für die Signierung der Barumsätze in der Registrierkasse erforderlich ist. Damit werden die Barumsätze chronologisch miteinander verkettet. Eine Datenmanipulation würde diese geschlossene Barumsatzkette unterbrechen und ist damit nachweisbar.
Damit eine Registrierkasse den gesetzlichen Anforderungen entspricht sind nun folgende Schritte erforderlich:
Beschaffung eines Signaturzertifikats + Kartenlesegerät
Signaturkarten (ähnlich einer Handy-SIM Karte) und eventuell auch ein Kartenlesegerät können beim zugelassenen Vertrauensdienstanbieter (A-Trust GmbH, Global Trust GmbH oder PrimeSign GmbH) bezogen werden.
Initialisierung der manipulationssicheren Registrierkasse
Die vorhandene elektronische Registrierkasse wird mittels eines Softwareupdates auf den technischen Stand gebracht, der die Initialisierung und damit die Herstellung einer Verbindung zwischen Registrierkasse und Signaturkarte ermöglicht. Sie erhalten dann einen Code, den sogenannten AES Schlüssel. Die bis dahin aufgezeichneten Geschäftsvorfälle sind im Datenerfassungsprotokoll abzuspeichern und aufzubewahren.
Erstellung des Startbelegs
Unmittelbar nach der Initialisierung der Registrierkasse ist ein Startbeleg zu erstellen. Dafür wird ein Geschäftsvorfall mit dem Betrag von € 0 (Null) in der Registrierkasse erfasst.
Registrierung über FinanzOnline
Die Signaturkarte und die manipulationssichere Registrierkasse sind über FinanzOnline zu registrieren. Unternehmer mit eigenem FinanzOnline-Zugang können diese Registrierung selbst durchführen. Gerne übernehmen auch wir für Sie diese Registrierung.
Folgende Daten sollten für die Registrierung bereitgehalten werden:
– Art der Signaturerstellungseinheit
– Seriennummer der Signaturerstellungseinheit
– Name des Vertrauensdienstanbieters
– Kassenidentifikationsnummer der Registrierkasse
– AES Schlüssel der Registrierkasse
Prüfung des Startbelegs mittels BMF Belegcheck-App
Mit einer Überprüfung des Startbelegs wird sichergestellt, dass die Inbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung der Registrierkasse ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Mit der BMF Belegcheck-App (kostenlos downloadbar im Android PlayStore bzw. in Apple iTunes) können der maschinenlesbare Code (QR-Code) des Startbelegs und alle weiteren Belege des eigenen Unternehmens mit dem Smartphone gescannt und geprüft werden. Dabei werden Daten über FinanzOnline herangezogen, um die Gültigkeit der Signatur auf den Belegen feststellen zu können. Das Ergebnis wird unmittelbar am Display des Smartphones oder Tablets mit einem weißen Häkchen auf grünem Grund angezeigt. Wichtig ist, dass vor der ersten Anwendung der BMF Belegcheck-App diese durch Eingabe des Authentifizierungscodes aus der Finanzonline-Registrierung freigeschaltet ist. Den Authentifizierungscode können auch wir für Sie über FinanzOnline generieren.
Startbelegprüfung ergibt einen Fehler
Ergibt die Startbelegprüfung einen Fehler (es erscheint ein weißes Kreuz auf rotem Grund auf dem Display) gilt es zunächst zu überprüfen, ob alle Daten korrekt erfasst wurden. Nach Korrektur der Eingaben kann der Startbelegprüfungsvorgang wiederholt werden.
Sollten weiterhin Fehler auftreten, empfiehlt es sich, Kontakt mit dem Kassenhersteller oder dem Steuerberater aufzunehmen.
Unser TIPP: Wir empfehlen die Umstellung auf den technischen Manipulationsschutz samt dazugehörenden FinanzOnline Registrierung so rasch als möglich zu veranlassen. Etwaige Lieferschwierigkeiten des Vertrauensdienstanbieters bzw. technische Probleme bei der Registrierung und Startbeleg Prüfung können so noch rechtzeitig gelöst werden.
Für weitere Fragen steht Ihnen das Team der Kanzlei Jagersberger gerne zur Verfügung!