Aktuelle Fristen für die Vorsteuererstattung 2019
Grundsätzlich ist bei den Fristen für die Erstattung von Vorsteuerbeträgen zwischen Vorsteuerbeträgen aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und jenen aus Drittstaaten zu unterscheiden.
Für letztere endet die Fallfrist für die Erstattung von Vorsteuerbeträgen bereits am 30. Juni 2019.
Anträge in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union können noch bis 30.9.2019 gestellt werden.
Diese Fallfristen sind NICHT verlängerbar. Das heißt, dass bis spätestens zu diesen Fristen die Anträge bei den jeweils zuständigen Behörden eingegangen sein müssen.
Doch wie kann man sich die Vorsteuer vom Finanzamt eigentlich erstatten lassen und wie stelle ich einen Rückerstattungsantrag korrekt?
Entscheidend hierfür ist es, die grundsätzliche Vorsteuerabzugsfähigkeit in den einzelnen Staaten sowie die umsatzsteuerlichen Besonderheiten zu kennen.
Zudem müssen dem Antrag sämtliche Originalbelege und eine Unternehmerbescheinigung beigelegt werden.
In Österreich werden die Anträge über FinanzOnline elektronisch eingebracht.