Familienbonus Plus ab 2019
Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag ab 2019. Durch ihn wird Ihre Steuerlast direkt reduziert, nämlich um bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr. Der Familienbonus Plus ersetzt die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten und den derzeitigen Kinderfreibetrag. Sie benötigen nun grundsätzlich keine Kostennachweise mehr, außerdem kann der Familienbonus Plus unter den Eltern aufgeteilt und damit optimal ausgenützt werden.
Beispiel:
Wenn Sie beispielsweise bisher jährlich 3.000 Euro Steuer bezahlt und zwei Kinder haben, dann zahlen Sie zukünftig keine Einkommensteuer mehr, sie sind also zu 100 Prozent von Ihrer Steuerlast befreit
Den Familienbonus Plus erhalten Sie, so lange für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht ein reduzierter Familienbonus Plus in der Höhe von 500 Euro jährlich zu, wenn Sie für dieses Kind weiterhin Familienbeihilfe beziehen.
Geringverdienenden Alleinerzieher oder geringverdienenden Alleinverdiener/Innen, die keine oder eine geringe Steuer, steht zukünftig ein so genannter Kindermehrbetrag in Höhe von max. 250 Euro pro Kind und Jahr zu. Da bei Mindestsicherungsempfänger keine Einkommensteuer anfällt, erhalten Sie keinen Familienbonus Plus, da es sonst zu einer doppelten Förderung kommen würde.
Bei getrenntlebenden Partnern kann eine Aufteilung 1.500 Euro/0 Euro oder 750 Euro/ 750 Euro berücksichtigt werden. Einigen sich die Eltern nicht auf eine Aufteilung, so erhalten beide die Hälfte, daher 750 Euro. Nur wenn einer der beiden getrenntlebenden Elternteile für den Großteil der Kinderbetreuungskosten aufkommt (mindestens aber 1.000 Euro), gilt folgende Regelung: Der Elternteil, der überwiegend die Kinderbetreuungskosten getragen hat, erhält einen Familienbonus Plus in Höhe von 1.350 Euro; der andere getrenntlebende Partner erhält in diesem Fall nur 150 Euro. Diese Regelung ist bis 2021 befristet. Zahlt der getrenntlebende unterhaltsverpflichtete Elternteil keinen Unterhalt, steht diesem auch kein Familienbonus Plus zu. Der andere Elternteil erhält in diesem Fall den vollen Bonus in der Höhe von 1.500 Euro.
Ab welchem Bruttolohn wirkt der Familienbonus Plus?
Voll ausgeschöpft werden kann der Familienbonus Plus ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von ca. € 1.700 (bei einem Kind).
Wie beantrage ich den Familien Bonus Plus?
Sie können den Familienbonus Plus entweder über die Lohnverrechnung durch Ihren Arbeitgeber in Anspruch nehmen oder in Ihrer Steuererklärung bzw.Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Im ersten Fall führt dies ab dem Jahr 2019 zu einer monatlichen Entlastung. Bitte füllen Sie dazu ab Dezember 2018 das Formular E 30 aus und geben dieses beim Arbeitgeber ab. Im zweiten Fall können Sie den Familienbonus Plus in Ihrer Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung mittels Formular L1 und Beilage L1k beantragen. Sie erhalten dann den Gesamtbetrag einmalig im Zuge der Veranlagung, erstmals im Jahr 2020 für das Jahr 2019.
Berechnen Sie Ihre persönliche Steuerentlastung
Der BruttoNettoRechner auf bmf.gv.at > Berechnungsprogramme zeigt Ihnen Ihre Steuerersparnis im Rahmen des Familienbonus Plus beziehungsweise des Kindermehrbetrages.
Das aktuelle Formular E 30 für die monatliche Auszahlung des Familienbonus steht Ihnen rechtzeitig auf bmf.gv.at > Formulare zu Verfügung.